Estrichprüfung
Oft passiert es, dass es Probleme beim Verlegen des Bodens gibt wenn der Estrich uneben ist und die Höhen in den einzelnen Räumen nicht stimmen. Zu diesem Zeitpunkt ist es bereits zu spät, da diese Probleme sich nur mit einem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand beseitigen lassen. Dies führt unweigerlich zu Diskussionen und unnötigen Verzögerungen. Schlimmer ist es, wenn die Fehler erst auffallen, wenn der Boden schon verlegt wurde. Die DIN allein schützt nicht zuverlässig, da einige Beläge wie z.B. Klickparkett weniger Fehler zulassen, als es die DIN erlaubt.
- Einzelpreis: 695,40.- (inkl. MwSt.) bis 220 qm
- Inkl. gerichtsfähigem Protokollbericht und Nachbetreuung
- Auch größere Objekte möglich, bitte anfragen

FAQ
Wie läuft die Estrichprüfung ab?
Wir kommen zu einem geeigneten Zeitpunkt zum Bauvorhaben und prüfen mit der Wasserwaage großflächig, ob der Estrich korrekt ausgeführt wurde. Hierzu zählt die allgemeine Ebenheit, Versätze bei geplanten Belagswechseln und die allgemeine Beschaffenheit. Wir prüfen keinen Feuchtigkeitsgehalt! Diese ist durch die sog. CM-Messung vom Bodenleger auszuführen. Die Kontrolle nimmt je nach Größe und Komplexität des Objektes etwa 1-2 Stunden in Anspruch.
Muss ich anwesend sein?
Zur Kontrolle selbst ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich – Tatsächlich führen wir die Messungen und Sichtkontrolle aus Konzentrationsgründen und für ein strukturiertes Vorgehen am liebsten alleine durch. Allerdings machen wir gerne direkt im Anschluss an die Kontrolle eine persönliche Besprechung des Ergebnisses vor Ort mit Ihnen, alternativ per Telefon sofern Sie es nicht einrichten können.
Wann ist ein geeigneter Zeitpunkt für die Estrichprüfung?
Der Estrich muss weitestgehend die Belegreife erreicht haben, dies ist im Regelfall und ohne Beimischung eines Beschleunigers etwa 6 Wochen nach der Einbringung der Fall. Wenn die Prüfung zu früh durchgeführt wird, könnte sich nämlich durch die Abnahme des Feuchtigkeitsgehalts noch etwas am Ergebnis verändern. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrem Bauleiter ab um Informationen zu erhalten.
Welche Unterlagen benötige ich?
Wir benötigen für die Kontrolle die vertraglich freigegebenen Werkpläne sowie die geplanten Bodenbelagshöhen der einzelnen Räume.